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Der Fehler der olympischen Spitzenverbände, die allein über die Olympiabewerbung entscheiden wollen

Eine der heftigsten Diskussionen derzeit unter den DOSB-Stakeholdern dreht sich um die Frage, wer auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung in einem Jahr über den endgültigen deutschen Olympiabewerber entscheiden darf. Die Spitzenverbände wollen alle anderen draußen haben – und irren kolossal.

Der Fehler der olympischen Spitzenverbände, die allein über die Olympiabewerbung entscheiden wollen
Die Delegierten erheben sich und singen gemeinsam die deutsche Nationalhymne: Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung des DOSB vom 21. März 2015.

Ich hatte es kürzlich in meinen Artikel im SPIEGEL zu den wahren Kosten der deutschen Olympiabewerbung/en erwähnt: Den Kampf hinter den Kulissen um das Abstimmungsrecht bei der Entscheidung über den endgültigen deutschen Olympiabewerber, der von den olympischen Spitzenverbänden forciert wurde.

Die (olympischen) Spitzenverbände glauben, sie alleine hätten auf einer DOSB-Mitgliederversammlung das Recht, den deutschen Bewerber zu nominieren.

Den Landessportbünden (LSB) signalisiert man seit einiger Zeit, dass die nichts zu sagen hätten. Die nichtolympischen Verbände und die Verbände mit besonderer Aufgaben seien sowieso außen vor.

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So sehen es die olympischen Verbände. Und die LSB bereiten bereits den Gegenschlag vor, auf ihrer nächsten Konferenz im Oktober in Stuttgart wollten sie wieder darüber beraten. Sie sind zurecht empört, denn ein beträchtlicher Teil der Vorbereitungen für die jeweiligen Olympiabewerbungen in den vier Regionen und Städten wird von den jeweiligen Landessportbünden erledigt – aber nicht von olympischen Spitzenverbänden.

Andreas Michelmann ist Präsident des Deutschen Handballbundes (DHB), Sprecher der Lobby-Organisation Teamsport Deutschland und seit 2022 Sprecher der Spitzenverbände innerhalb des DOSB. Er schrieb mir eben nochmal, seine Annahme, dass nur die olympischen Verbände über den endgültigen deutschen Kandidaten für die Austragung der Sommerspiele 2036 ff. entscheiden dürfen, beruhe auf Paragraph 16 der DOSB-Satzung.

Auch Michael Hölz, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Wintersport und damit auch der olympischen Wintersportverbände, bestätigte mir gerade, er sehe das wie Michelmann: Bei olympischen Themen hätten die olympischen Spitzenverbände die alleinige Entscheidungsbefugnis.

Ich weiß, dass zahlreiche Sportpolitiker und Abgeordnete in Bund, Ländern und Kommunen das schon glauben.

Nun, ich kann die Landessportbünde und die anderen Stakeholder des DOSB beruhigen:

Das ist Quatsch.

Ich weiß nicht, wer Michelmann, Hölz und anderen Verbandspräsidenten diesen Floh ins Ohr gesetzt hat. Die Herren sollten sich ihre Berater und Mitarbeiter besser aussuchen.

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