Skandalöse Fake Governance: Whistleblower werden im deutschen Sport brutal bestraft
Wer auf Missstände aufmerksam macht, muss unter dem Dach des DOSB, der verlogen eine falsch verstandene "Verbandsautonomie" anbetet, mit Suspendierung rechnen. Das gilt besonders für Sportler. Nach der DESG hat nun auch der Deutsche Alpenverein gehandelt – und drei Whistleblower suspendiert.
Die Rechte von Sportlern, Safe Sport und der Schutz von Whistleblowern sollten eigentlich zu den höchsten Gütern in Sportverbänden zählen. Aber, wie oft korrekt beschrieben: In Deutschland tut man sich damit wahnsinnig schwer. In Sachen Good Governance befinden sich viele deutsche Verbände auf steinzeitlichen Niveau – tausendmal bewiesen. Und nun, das nächste erschreckende Beispiel für Fake-Governance-Mechanismen:
Die viel zitierte Unschuldsvermutung gilt im deutschen Sport nur für mutmaßliche Täter, nicht aber für Whistleblower.
Wir mussten das kürzlich mit anschauen in der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) unter dem irrlichternden, im heutigen Belarus militärpolitisch ausgebildeten Präsidenten Matthias Große …


… wir erleben das heute im Deutschen Alpenverein, der mitteilt:
Das Präsidium des Deutschen Alpenvereins (DAV) hat einstimmig beschlossen, die Teilnahme der drei Vorwürfe erhebenden DAV-Kader-Athlet*innen an internationalen Skimo-Wettkämpfen im Rahmen des DAV-Kaders vorläufig auszusetzen.
Klartext:
- Whistleblower werden gesperrt
- die Unschuldsvermutung gilt nicht für Whistleblower, nur für mutmaßliche Täter
Das und nichts anderes ist die Kernaussage eines atemraubend skandalösen Beschlusses des Präsidiums des Deutschen Alpenvereins (DAV). Lesen Sie sich den Wahnsinn unbedingt durch, in dem Whistleblower wie Aussätzige beschrieben und behandelt werden.

